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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.
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| Rückbuchungsgebühr von Eurowings zu hoch |
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Kunden des Billigfliegers "Germanwings" können ab sofort und rückwirkend für drei Jahre gezahlte Rücklastschriften zurück fordern. Das Landgericht Dortmund hatte entsprechend entschieden und den Einspruch gegen eine Unterlassungsklage abgewiesen, das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Urteil in einer mündlichen Verhandlung jetzt bestätigt. Wichtig für die Verbraucher ist, dass sie die von ihnen gezahlte Rücklastschrift in Höhe von 50,00 Euro in der nichtverjährten Zeit der letzten drei Jahre zurückfordern können. Alle anderen, die vor diesen letzten drei Jahren die Zahlung vorgenommen haben, haben schlichtweg Pech gehabt, so die Rechtsanwälte Wegmann, Canpalat und Brinkmann aus Dortmund, die die Verbraucherschutzzentrale NRW vor Gericht vertraten. Schon 2006 hatte das Landgericht Dortmund Eurowings auf Unterlassung verklagt - bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro. Das Landgericht in Dortmund hatte den Antrag auf Abweisung der Unterlassungsklage abgewiesen und nun am 31. Januar 2008 auch von der nächst höheren Instanz (OLG Hamm) Rückendeckung erhalten. Germanwings hatte im Verfahren vorgerechnet, dass Kosten in Höhe von über 50 Euro entstehen,dies hatte der Kläger mit Hinweis auf branchenübliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von nicht über 25 Euro entkräftet. Außerde wurden Fehler bei der Berechnung des Verwaltungsaufwandes aufgezeigt. Aufgrund der nicht ersatzfähigen Kosten stufte man die Pauschale insgesamt als unwirksam ein. |



