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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.
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| LG Mannheim straft DHI-Berater ab |
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Im Verfahren gegen die Immo-Concept Grundbesitz- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh konnte die Dortmunder Anlegerschutz-Kanzlei Wegmann, Canpalat & Brinkmann die Rückübertretung eines Besitzanteils an einer Immobilie und damit verbunden die Freistellung von den Verbindlichkeiten eines Kredites in Höhe von 68.790 Euro erreichen.
Selbst zur Zahlung der kompletten Anwalts- und Verfahrenskosten wurde die Immo-Concept Grundbesitz- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh vor dem Mannheimer Landgericht verurteilt. Die Klägerin war 2006 von einem Mitarbeiter der DHI Handelshaus GmbH mehrfach in Telefongesprächen und persönlich in den Räumlichkeiten der DHI auf Möglichkeiten der Steuerersparnis angesprochen worden. Für unsere Mandantin, die nicht in der Lage war, die wirklichen Sachverhalte zu erkennen, hörte sich das verlockend an: 7 Jahre lang sollten monatlich 100 Euro eingezahlt werden, in weiteren 10 Jahren sollte durch Steuerersparnisse und Mieteinnamen komplett die 68.000 Euro Investitionssumme erreicht werden. Das Gericht entsprach der Forderungen der Klägerin voll und ermöglichte so eine komplette Rückabwicklung des Geschäftes. Im Bewusstsein, 100 Euro monatlich in ein denkmalgeschütztes Gebäude gut angelegt zu haben, hatte unsere Mandantin insbesondere der Musterberechnung vertraut und den Kreditvertrag unterzeichnet, ohne auf Risiken überhaupt hingewiesen worden zu sein! Hier hatte das Gericht festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war, die Klägerin auf das Risiko des Leerstandes hinzuweisen. Aus Sicht der Klägerin hatte es sich um einen ganz normale Geschäftsanbahnung gehandelt. Sowohl die Hinweise auf Steuerersparnisse als auch auf Mieteinnahmen und Entwicklung der Ratenzahlungen hätten auf Beispielrechnungen mit theoretisch möglichen, aber nicht garantierten Mieteinnahmen basiert. Von Mieteinnahmen in der erforderlichen Höhe sei nicht die Rede gewesen. Dies hätte die Klägerin auch so verstanden. Die ausbleibende Miete habe aber die vermeintlichen Vorteile der Investition vollends zu nichte gemacht und auch die Musterberechnung nutzlos werden lassen. Zudem habe die Musterberechnung ja auch klar ergeben, das überhaupt keine eigene Kapitaldecke zur Erfüllung der Kreditforderungen vorhanden war - bei Ausbleiben der Mieteinnahmen. Nichts zur Sache tat auch, in welchem Verhältnis Anlage-Vermittler DHI und Anlageverkäufer Immo-Concept Grundbesitz- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh standen. Hier sah das LG Mannheim den Verkäufer in der Pflicht - und zwar auf Basis höchstrichterlicher Entscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vertrag nach ausreichender Beratung und Risiko-Aufklärung von unserer Mandantin nicht unterschrieben worden wäre und damit nichtig ist. |



