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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

Kreditvertrag mit Gallinat-Bank nach 6 Jahren widerrufen PDF Drucken E-Mail
Einen glücklichen Ausgang nahm für unseren Mandanten ein Streit mit der Gallinat-Bank, den wir Anfang März 2007 für uns entscheiden konnten. Der Vorstand der Bank hatte die Feststellung der Wirksamkeit eines Kreditvertrages verlangt, den unser Mandant im November 1999 zwar abgeschlossen, im September 2006 aber wirksam widerrufen hatte.
Mit dem geliehenen Geld war ein Gesellschaftsanteil an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GbR gekauft worden. Dieses Geschäft war vor der Kreditaufnahme in der Wohnung des Begeklagten abgewickelt worden, und zwar auf Initiative eines profession ellen Vermittlers. Am 5.November unterschrieb der nun Beklagte einen Darlehnsvertrag mit dem Widerrufsdetail, dass ein Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer Woche möglich sei. Außerdem: "Im Falle des Widerrufs kommen auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande".
Während die Bank der Meinung ist, die Vertragsunterlagen ordnungsgemäß abgeliefert zu haben, behauptet der Beklagte letztendlich glaubhaft, die Unterlagen an einem Samstag erhalten zu haben . Das Duisburger Landgericht entschied, die Klage der Bank abzuweisen und nach aktueller Rechtsprechung von einer typischen Haustürtsituation auszugehen, demnach erlischt das Widerrufsrecht nicht automatisch nach der schriftlich gesetzten Frist, weil die einwöchige Widerrufsfrist zu Lasten des Beklagten unzulässig verkürzt wurde. Der Zustellung am 20. November 2006 steht die vorherige Fristsetzung zum 25. November gegenüber. Aus diese Verkürzung ergibt sich die Unwirksamkeit des Vertrages und damit die Möglichkeit, auch nach gut sechs Jahren noch auszusteigen.