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Willkommen auf der Homepage der Kanzlei Wegmann, Canpalat und Brinkmann Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, den wirtschaftlich und statusrechtlich Schwächeren zu vertreten. Im Zivilrecht gilt es, den Verbraucher vor diversen Anbietern und wirtschaftlich schlechten Verträgen zu schützen. Gerade die Konfrontation des Verbrauchers mit einem großen Wirtschaftsunternehmen führt häufig dazu, dass der Verbraucher vor einer Auseinandersetzung zurück schreckt und sich in sein Schicksal fügt - oft mit hohem und Existenz bedrohenden Verlusten. Dem wollen Wegmann, Canpalat und Brinkmann entgegen wirken und kämpfen in diesen und anderen Rechtsgebieten für mehr Gerechtigkeit. Aktuelle Themen |
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In einem Verfahren gegen die DHI Immobilien GbR hat die Dortmunder Rechtsanwältin Zuhal Wegmann ein anlegerfreundliches Urteil vor dem Dortmunder Landgericht erstritten. Der klagende Anleger kann sich über eine komplette Rückabwicklung seiner Immobilienanlage freuen, zudem wird er von allen Verbindlichkeiten der GMAC-RFC Bank GmbH freigestellt und muss die noch offen stehende Darlehenssumme in Höhe von 220.000 Euro nicht zurückzahlen. Geleistete Zahlungen in Höhe von rund 32.000 Euro müssen zurück erstattet werden. Den Sieg auf ganzer Linie macht komplett, dass die DHI Immobilien GbR vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von über 4000 Euro übernehmen muss und für alle vom Kläger gezahlten Unterhaltskosten der strittigen Immobilie aufzukommen hat. |
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KB Edelmetall GmbH muss Anlegergeld zurück zahlen |
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Mit einem interessanten Urteil vom 24.03.2011 wurde die KB Edelmetall GmbH vom Amtsgericht Wetter zur Rückzahlung aller vom Anleger gezahlter Beträge verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und wurde von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch, Dortmund, erstritten. Rechtsanwältin Zuhal Canpalat nimmt seit dem "neuen" Gold- und Edelmetallboom eine kritische Stellung zu dieser Form der Kapitalvermehrung ein und bezweifellt, dass "Gold und Silber" wirklich empfehlenswerte Geldanlagen sind. |
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ALAG Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß |
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Das OLG Hamm hat in seiner Sitzung vom 09.02.2011 die Widerrufsbelehrung der ALAG für nicht ordnungsgemäß befunden und der Berufung der ALAG gegen das von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch für einen Anleger erstrittene obsiegende Urteil des LG Hagen vom 07.06.2010 keine Erfolgsaussicht bescheinigt. |
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LG Essen verurteilt TARGOBANK |
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Und wieder ein Urteil, das Lehman-Opfer und Kunden der TARGOBANK freuen dürfte. Das Landgericht Essen hat die TARGOBANK mit Urteil vom 17.11.2010 in einem von der Dortmunder Anwaltskanzlei Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch erstritten Urteil verpflichtet, an eine Anlegerin 5100 Euro plus Zinsen gegen die Rückübertragung von Lehmann-Zertifikaten zurück zu erstatten. Die Klägerin hatte über Jahre ein Wertpapierdepot durch die TARGOBANK verwalten lassen und hier in unterschiedlichste Fonds, Wertpapiere und Zertifikate investiert. |
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