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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

Hypo Real Estate muss Schadensersatz zahlen PDF Drucken E-Mail
 In einem Verfahren gegen die Hypo Real Estate AG hat die Dortmunder Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Zuhal Canpalat vor dem Landgericht München 1 ein bemerkenswertes Urteil erstritten. Die HRE Holding wurde am 12. Juni 2009 verurteilt, der Klägerin 4189 Euro zurück zu zahlen sowie Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten zu übernehmen. Der Mandant von Anwältin Canpalat hatte die Hypo Real Estate auf Schadensersatz wegen unzutreffender Kapitalmarktinformationen sowie den Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung verklagt.

Der Kläger war Kunde der beratenden Bank, wo im Jahre 2007 ein bestehendes Wertpapierdepot auf HRE-Aktien umgeschrieben wurde. Ende Oktober 2007 konnte der Kunde über seine HRE-Aktien verfügen, damaliger Kurswert 41,25 Euro. Dabei hatte der Kundenberater am 9. Oktober den Wert der DEPFA-Aktien missverständlicherweise in US-Dollar angeben.

Wenige Tage später beauftragte der Kunde den Berater mit dem Verkauf der Aktie zum aktuellen Kurswert. Dies wurde aber nicht durchgeführt, angeblich war eine solche Aktion wegen der Umtauschaktion der Aktien von DEPFA zu HRE zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich. Der Verkauf unterblieb auch nach dem 23. Oktober. Ein alleiniges Verschulden der Bank wollte das LG München 1 hier nicht sehen, die Forderung nach Schadensersatz wurde abgewiesen.

Erfolgreicher war die Klage gegen Hypo Real Estate selbst: Am 14. Dezember erwarb der Kläger weitere HRE-Aktien - insbesondere auf den Wahrheitsgehalt der Presseverlautbarungen aus August und November 2007 vertrauend. Die Wahrheit konnte mit den Prognosen bekannterweise nicht mithalten. Mitte Januar verkaufte der jetzt auf Schadensersatz klagende Anleger insgesamt 700 HRE-Aktien zu 22,50 Euro pro Stück.

Der über aktuelle Entwicklungen auf dem Aktienmarkt immer gut informierte Mann hatte den AdHoc-Nachrichten vertraut. Dadurch bedingt sei ihm ein ersatzpflichtiger Teilschaden in Höhe von 4.189,00 € entstanden.

Das Gericht hörte die üblichen und auch bekannten Entschuldigungen und stellt fest, dass die Klage gegen die HRE zulässig ist und die Hypo Real Estate Holding AG wegen nicht unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen Schadensersatz in Höhe von 4189 Euro zu zahlen hat - Das Gericht berechnete den Differenzschaden auf 15,87 Euro pro Aktie.

Dazu Anwältin Canpalat: “Das Urteil ist ein Meilenstein für den Anlegerschutz. Das Gericht hat sich nicht mit den üblichen Argumenten der Bank abspeisen lassen, sondern hat Weitsicht bewiesen und die Dinge beim Namen genannt.”