Infos

Gesetze

Rechtsrat online

Es muss schnell gehen - Sie brauchen umgehend einen kompetenten Rechtsrat?

Nutzen Sie unseren Service "Rechtsrat-online"

Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

Haustür-Widerruf-Gesetz PDF Drucken E-Mail
Das HaustürWG (Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften u.ä. Geschäften) ist nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und dient dem Verbraucherschutz gegen die mit dem sogenannten Direktvertrieb verbundenen Gefahren.
Jeder kennt das Problem "des Vertreters an der Tür". Der Verbraucher soll sich von Verträgen lösen können, die infolge einer Überrumpelung auf einem übereilten Entschluß beruhen und ihnen Leistungen verschaffen, für die oft kein echter Bedarf besteht, deren Entgelt zudem ihren finanziellen Mitteln nicht entspricht. Vor allem sollen sozial schwächere Personenkreise geschützt werden, nämlich solche mit geringer Geschäftsgewandtheit, die als Verbraucher bei der Geschäftsanbahnung überraschend beeinflußt werden, dabei ohne ausreichende Überlegung, gedrängt und beeinträchtigt in der Entscheidungsfreiheit Verträge abschließen, oft mit bedrückenden finanziellen Folgen.