In einem Verfahren gegen die DHI Immobilien GbR hat die Dortmunder Rechtsanwältin Zuhal Wegmann ein anlegerfreundliches Urteil vor dem Dortmunder Landgericht erstritten. Der klagende Anleger kann sich über eine komplette Rückabwicklung seiner Immobilienanlage freuen, zudem wird er von allen Verbindlichkeiten der GMAC-RFC Bank GmbH freigestellt und muss die noch offen stehende Darlehenssumme in Höhe von 220.000 Euro nicht zurückzahlen. Geleistete Zahlungen in Höhe von rund 32.000 Euro müssen zurück erstattet werden. |
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Schiffsfonds: Lange Laufzeiten für Senioren |
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Alles andere als ruhige Zeiten für die Commerzbank und die mit Commerzbank-Anlageberatung befassten Anwälte. Zuhal Wegmann (Dortmund), die als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht insgesamt zwei Mal Gesprächspartner in "stern TV" war, kann das nur unterstreichen: "Die Reaktionen von Anlegern waren überwältigend und machten deutlich, dass eine unzureichende Beratung kein Einzelfall ist". |
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Goldanleger erhält sein Geld zurück |
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Mit einem interessanten Urteil vom 24.03.2011 wurde die KB Edelmetall GmbH vom Amtsgericht Wetter zur Rückzahlung aller vom Anleger gezahlter Beträge verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und wurde von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch, Dortmund, erstritten. Rechtsanwältin Zuhal Canpalat nimmt seit dem "neuen" Gold- und Edelmetallboom eine kritische Stellung zu dieser Form der Kapitalvermehrung ein und bezweifellt, dass "Gold und Silber" wirklich empfehlenswerte Geldanlagen sind. |
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ALAG erleidet Schlappe vor OLG Hamm |
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Das OLG Hamm hat in seiner Sitzung vom 09.02.2011 die Widerrufsbelehrung der ALAG für nicht ordnungsgemäß befunden und der Berufung der ALAG gegen das von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch für einen Anleger erstrittene obsiegende Urteil des LG Hagen vom 07.06.2010 keine Erfolgsaussicht bescheinigt. |
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LG Essen verurteilt TARGOBANK |
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Und wieder ein Urteil, das Lehman-Opfer und Kunden der TARGOBANK freuen dürfte. Das Landgericht Essen hat die TARGOBANK mit Urteil vom 17.11.2010 in einem von der Dortmunder Anwaltskanzlei Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch erstritten Urteil verpflichtet, an eine Anlegerin 5100 Euro plus Zinsen gegen die Rückübertragung von Lehmann-Zertifikaten zurück zu erstatten. |
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Hoffnung für Anleger von DEGI Europafonds |
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Nachdem nun veröffentlicht wurde, dass der DEGI Europafonds wegen geringer Barmittel aufgelöst werden muss, steht zu befürchten, dass die Anleger nicht alle Beträge, die sie eingezahlt haben, zurückerlangen. Bzgl. der weiteren DEGI Fonds bleibt abzuwarten, ob nicht dasselbe Schicksal droht. Den meisten Anlegern wurde die DEGI Anlage als besonders konservativ von ihrem langjährigen Versicherungsberater vermittelt. Häufig sind die Risiken eines Immobilienfonds nicht ausreichend dargelegt worden. |
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Rückabwicklung gegen RWB möglich |
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Viele Anleger zeichneten RWB-Anlagen, weil sie dahingehend beraten wurden, dass sie sich als sichere Altersvorsorge eignen. Die meisten Anleger wurden weder darüber aufgeklärt, dass sie sich unternehmerisch beteiligen und damit ein Teil- bzw. Totalverlustrisiko besteht. Noch wurden ihnen die Risiken des "Blind Pool-Systems" sowie das Risiko der Fungibilität erläutert. |
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ALAG unterliegt erstmalig |
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Das Landgericht Hagen verurteilte mit Hilfe der Dortmunder Anwaltskanzlei Wegmann, Canpalat und Brinkmann die ALAG jetzt zur kompletten Rückabwicklung der Einlage inkl. Rückerstattung der bislang gezahlten Beiträge. Das Anlage-Opfer war bereits 2004 beraten worden und war im treuen Glauben an eine sichere Altersversorgung auf das Angebot seines Freundes eingegangen. Über mögliche Risiken war er niemals aufgeklärt worden, auch die Ziele der Anlage waren ihm alles andere als korrekt vermittelt worden. |
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Atlanticlux Vermittlerin Excalibur gleich mehrfach verurteilt |
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Rechtsanwältin Zuhal Canpalat, Fachanwältin für Bank- und Kapitalrecht und Expertin für fondsgebundene Lebensversicherungen sieht in der abgewiesenen Klage gegen die Excalibur Tatarelis & Partner KG als Vermittler für Versicherungen von Atlanticlux einen großen Erfolg für die Rechte schlecht bzw. falsch beratener Versicherungsnehmer. Im vorliegenden Fall besonders „unterhaltsam“. Der Kläger hatte schon bei Vertragsschluss gegen seine eigenen Geschäftsbedingungen verstoßen und Kundschaft vermittelt, die das Ende der Vertragslaufzeit zumindest theoretisch gar nicht erleben konnten. |
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Statt Schiffe versenken, Geld versenken |
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Zur Zeit erhalten viele Anleger unliebsame Post von ihren Schiffsfonds. Wegen Liquiditätsproblemen verlangt die Gesellschaft die getätigten Ausschüttungen zurück. Offensichtlich hat es sich bei diesen Ausschüttungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen gehandelt, so dass sie unter dem Vorbehalt der Rückzahlung stattfanden. Es steht sogar zu befürchten, dass einige Anleger Geld nachschiessen müssen. |
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Sparkasse muss AGB ändern |
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Als großen Erfolg für den Verbraucherschutz wertet Rechtsanwalt Brinkmann aus Dortmund das für die Verbraucherzentrale NRW gegen die Sparkasse Dortmund erstrittene Urteil. Das OLG Hamm hat auf die Berufung das Urteil des LG Dortmund abgeändert und die Sparkasse aufgefordert, ihre “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” wie vom Kläger gefordert zu ändern. Im Kontakt zu Privatkunden hatte die Bank z.B. für die Bearbeitung von Überziehungen 3 Euro berechnet. Diese Klausel muss nun aus den AGB verschwinden. |
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Immo-Concept verliert auch Berufung |
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Das OLG Karlsruhe hat im Fall einer Klage gegen die Immo-Concept Grundbesitz und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh einer Mandantin von Wegmann, Canpalat und Brinkmann nun endgültig Recht gegeben und deren Forderungen voll umfänglich anerkannt. In mündlicher Verhandlung wurde die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Mannheim vom 29. April 2009 abgewiesen – eine Revision wurde ebenfalls nicht zugelassen. Die Klägerin hatte die Rückabwicklung eines Wohnungskaufes gefordert, da sie nicht ausreichend über Risiken des Geschäfts aufgeklärt worden war. Außerdem hatte sie verlangt, von allen Verbindlichkeiten aus der Finanzierung frei gestellt zu werden. |
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Hypo Real Estate muss Schadensersatz zahlen |
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In einem Verfahren gegen die Hypo Real Estate AG hat die Dortmunder Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Zuhal Canpalat vor dem Landgericht München 1 ein bemerkenswertes Urteil erstritten. Die HRE Holding wurde am 12. Juni 2009 verurteilt, der Klägerin 4189 Euro zurück zu zahlen sowie Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten zu übernehmen. Der Mandant von Anwältin Canpalat hatte die Hypo Real Estate auf Schadensersatz wegen unzutreffender Kapitalmarktinformationen sowie den Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung verklagt. |
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CITIBANK: LEHMAN BROTHERS Vergleich kritisch prüfen! |
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Einen Vergleichsvorschlag für geschädigte Anleger von LEHMAN BROTHERS haben die Verbraucherzentrale NRW und die CITIBANK vorgelegt. Nur ein Viertel der Kunden, denen die CITIBANK Zertifikate von LEHMAN BROTHERS angedreht hat, will die CITIBANK entschädigen. Voraussetzung ist allerdings: Der Kunde muss sich bei der CITIBANK bereits beschwert haben oder er holt dies bis Ende 2009 nach. Wer nicht reagiert, geht leer aus, denn von sich aus schreibt die CITIBANK nicht alle LEHMAN-Opfer an. Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen, Angebote der CITIBANK kritisch prüfen zu lassen. |
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Vorsicht bei Gold- und Silber-Anlagen |
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Gleich mehrfach wurde die Dortmunder Anlegerschutz-Expertin Zuhal Canpalat im Rahmen von Erstberatungen mit Angeboten der Schweizer Firma KB Edelmetall GmbH konfrontiert. Canpalat: „In Zeiten wie diesen gibt es immer eine Flucht in Sachwerte, z.B. Gold & Silber – und natürlich schießen dazu auch immer die passenden Angebote wie Pilze aus dem Boden!“ |
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Gallinat-Bank unterliegt erneut |
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Vor dem OLG Düsseldorf hat die Gallinat-Bank AG mit ihrem Berufungsantrag eine klare Schlappe erlebt. Die Berufung gegen ein im März 2007 vom LG Duisburg verkündetes Urteil wurde zurück gewiesen. Inhaltlich ging es um die Rechtmäßigkeit eines Darlehens, das ein Mandant von Wegmann, Canpalat und Brinkmann 1999 bei der Gallinat-Bank zur Finanzierung eines Anteils an der Grundbesitz Wohnbaufonds Potsdam GBR aufgenommen hatte. |
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Klage gegen Hypo Real Estate AG eingereicht |
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Zuhal Canpalat, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat vor dem zuständigen Münchener Landgericht Klage gegen die Hypo Real Estate AG eingereicht. Im Auftrag ihres Mandanten wirft die Dortmunder Anwältin aus der Rechtsanwaltsgemeinschaft "Wegmann, Canpalat & Brinkmann" der Aktiengesellschaft vor, Anleger mit falschen, beziehungsweise fehlerhaften Kapitalmarktinformationen zur Kapitalanlage überredet zu haben. |
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Procurator und Deutschlandfonds haften für Beraterfehler |
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Die Procurator Treuhand GmbH und die DFO GmbH & Co. 2.Deutschlandfonds KG haben in einem Verfahren vor dem Essener Landgericht eine weitere Schlappe einstecken müssen. Die beiden Beklagten wurden verurteilt, die Beteiligung eines von Wegmann, Canpalat und Brinkmann (Dortmund) vertretenen Klägers an einem geschlossenen Immobilienfonds aufzulösen und alle seit 1999 geleisteten Zahlungen des Klägers nebst Zinsen zurück zu zahlen - immerhin 6603 Euro auf eine Gesamt-Einlage von 31.000 DM - außerdem haben beide Schadensersatz in Höhe von 1050 Euro an den Kläger zu leisten. |
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Vertrag nach DHI-Beratung unwirksam |
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Im Verfahren gegen die Immo-Concept Grundbesitz- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh konnte die Dortmunder Anlegerschutz-Kanzlei Wegmann, Canpalat & Brinkmann die Rückübertretung eines Besitzanteils an einer Immobilie und damit verbunden die Freistellung von den Verbindlichkeiten eines Kredites in Höhe von 68.790 Euro erreichen. |
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OLG Hamm weist Köllner-Berufung zurück |
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In einem Verfahren gegen die Firma Köllner hat das Oberlandesgericht Hamm in einer Berufungsverhandlung ein Urteil des Dortmunder Landgerichtes nur geringfügig abgeändert und zu Gunsten unserer Mandanten neu verfasst. Die Firma Köllner wurde verurteilt, 10126 Euro an unseren Mandanten zu zahlen und den Kläger aus den weiteren Verbindlichkeiten frei zu stellen im Gegenzug zur Austragung unseres Mandanten aus dem Wohnungsgrundbuch der betreffenden Immobilie. |
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Rückbuchungsgebühr von Eurowings zu hoch |
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Kunden des Billigfliegers "Germanwings" können ab sofort und rückwirkend für drei Jahre gezahlte Rücklastschriften zurück fordern. Das Landgericht Dortmund hatte entsprechend entschieden und den Einspruch gegen eine Unterlassungsklage abgewiesen, das Oberlandesgericht Hamm hat dieses Urteil in einer mündlichen Verhandlung jetzt bestätigt.
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DBVI-Nachfolger: Sinn und Rechtmäßigkeit des Angebots war nicht prüfbar |
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In einem Prozess gegen die DFO GmbH & Co. KG Deutschlandfonds KG - vormals DBVI - und die Procurator Treuhand GmbH wurden beide Beklagte gesamtschuldnerisch verurteilt, unseren Mandanten 24.783,88 Euro zuzüglich Zinsen ab März 2007 zu zahlen und damit Schadensersatz für eine fehlerhafte Fondsberatung zu leisten. Beteilungsanteile an der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG über eine Gesamteinlage in Höhe von 37.500 Euro sind zurück zu nehmen. Gleichzeitig müssen beide Beklagte die Kläger von der Verbindlichkeit bei der Privatbank Reithinger freistellen und dafür sorgen, dass die Ansprüche der Kläger aus einer Lebensversicherung wieder an diese abgetreten werden. Das Gericht stellte fest, dass sich beide Beklagten seit dem 21. November 2006 in Verzug befinden,.
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Analysis: Haustürgeschäft trotz angeblicher "Telefonanbahnung" |
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Mit verschiedenen Auffassungen über das Ende eines Gesellschaftervertrages (atypische stille Gesellschaftsbeteiligung) befasste sich das Landgericht Duisburg in einer Klage gegen das Unternehmen "Analysis". Der von Wegmann-Canpalat-Brinkmann vertretene Kläger hatte 1998 mit einem Vermittler der HTB-Unternehmensgruppe telefoniert, es wurde zwischen den beiden seit '97 geschäftlich verbundenen Parteien ein Beratungstermin vereinbart. |
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Akura Kapital Management AG: Beteiligung zurückgezahlt |
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Im Verfahren gegen die "Akura Kapital Management AG" hat die Handelssachenkammer der Arnsberger Landgerichtes jetzt zu Gunsten einer Mandantin unserer Kanzlei entschieden und die Beklagte verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 15750 Euro an unsere Mandantin zu leisten.
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Eurogruppe: Vermittler haften nach Fondsinsolvenz |
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Vermittler, die noch Anteile an Fonds verkaufen, obwohl sich dieser in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, können sich erhebliche Schwierigkeiten "einhandeln". Im akutellen Fall handelt es sich um eine atypische stille Gesellschaftsbeteiligung an der Lenz II Immobilienhandel AG, die zur Eurogruppe gehört und erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hat sind. |
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Futura-Finanz: Schadensersatz nach 6 Jahren |
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Auch gut sechs Jahre nach Vertragsabschluss können schlecht oder falsch beratene Anleger noch ihr Recht durchsetzen und neben dem Ausstieg aus einer unrentablen Anlage auch noch auf Schadensersatz pochen. In zwei von Wegmann, Canpalt und Brinkmann angestrengten Verfahren vor dem Dortmunder Landgericht kam es jetzt zu wichtigen Vergleichen. |
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GE Moneybank: Kündigung nicht nachgewiesen |
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Die Klage der GE Moneybank gegen eine Mandantin von Wegmann, Canpalat und Brinkmann wurde wegen Sittenwidrigkeit vor dem Dortmunder Amtsgericht abgewiesen. |
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Citybank-Privatkunden AG: Ehefrau auch bei Dispo-Überschreitung nicht automatisch haftbar |
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Dass deutsche Richter bei der Haftung für die Überziehung eines Girokontos gleiche Maßstäbe einsetzen wie bei normalen Darlehen, erfuhr die Citybank-Privatkunden AG bei der Klageabweisung gegen eine Mandantin von Wegman, Canpalat & Brinkmann vor dem Dortmunder Amtsgericht. |
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Citybank Privatkunden AG: Nichtige Haftungserklärung |
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Das OLG Hamm lehnte die Klage der Citybank Privatkunden AG auch im Berufungsverfahren ab und stellte damit einmal mehr klar: Übersteigen die Forderungen die Mittel eine Mitdarlehnsnehmerin derart krass, dass selbst an die Zinsleistung nicht zu denken ist, so ist die Haftungserklärung nichtig.Außerdem: als Mitdarlehnsnehmerin kommt jemand nicht in Frage, wenn er/sie von der Ausschüttung nicht nachweislich profitierte. |
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Citybank-Forderung sittenwidrig |
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Auch die Citybank lag grundsätzlich falsch in ihrer Einschätzung, als sie die Mandantin von Wegman, Canpalat und Brinkmann in ihrer Eigenschaft als "Mithaftende Darlehnsnehmerin" in Anspruch nehmen wollte. Vor dem Landgericht Dortmund wurde die Klage abgewiesen. Der Kreditvertrag war 2000 mit dem Ehemann der Beklagten als "1. Kreditkontoinhaber" über 51.712 Mark und einer Laufzeit von 35 Monaten abgeschlossen und nur etwa ein Jahr bedient worden. Das Darlehen diente teils der Tilgung von Altschulden des Ehemannes. Im August 2001 habe man die Beklagte erstmals als "2. Kreditkontoinhaber" an die vermeintliche Darlehnsverpflichtung erinnert. In der mündlichen Verhandung im Juni 2003 wurde entgenen der Ankündigung des Klägers kein Antrag gestellt. Die Vertretung der Beklagten beantragte erfolgreich die Abweisung der Klage durch Versäumnisurteil. Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil wurde abschließend in Dortmund verhandelt. |
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Die GE Money Bank klagt vergeblich |
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Im Klageverfahren der GE Money Bank GmbH haben Wegmann, Canpalat und Brinkmann ihre Mandantin erfolgreich vertreten.Die Bank hatte den Ausgleich offener Forderungen aus einem Kreditvertrag gefordert, den der türkische Ehemann der Beklagten im Jahr 2002 bei der "All-Bank" abgeschlossen hatte. |
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Citybank: Klage abgewiesen |
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Die Citybank Privatkunden AG hatte im Rechtsstreit gegen einen Mandanten von Wegmann, Canpalat und Brinkmann nicht den allerbesten Stand. Auch die Berufung gegen ein Urteil aus 2004 brachte nicht den erhofften Erfolg in einer Darlehenssache aus 2000 - das Oberlandesgericht Hamm versagte der Bank das Recht, die Beklagte als Mitkreditnehmerin in die Schuld zu nehmen, da Mitdarlehnsnehmer nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur sein kann, wer ein sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme hat und über Auszahlung und Verwendung mit entscheiden kann. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben . |
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Das LG Arnsberg hat der Klage eines Fondsanlegers gegen die Privatbank Reithinger stattgegeben (8 O 213/05). Die Rechtsanwaltsgemeinschaft Wegmann, Canpalat und Brinkmann konnte erreichen, daß die Bank zur Rückzahlung von 26.511,00 EUR zzgl. der Zinsen verurteilt wurde. Zudem muß die sicherungshalber abgetretene Lebensversicherung an den Fondsanleger wieder zurückübertragen werden. Bei dem Fondsanteile handelte es sich um Anteile der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilien Holding-BBVI. |
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Auch die "Göttinger Gruppe" unterlag im Prozess um einen vermeintlich "ordentlichen Vertragsabschluss" - Die von Wegmann, Canpalat und Brinkmann vertretene Klägerin hatte die Vermögens- und Finanzholding GmbH der Göttinger Gruppe und die Securenta AG nebst dem Vermittler eines Anlagegeschäfts außergerichtlich vergeblich um Rückzahlung von insgesamt 12.347 Euro gebeten. Vor dem Göttinger Landgericht wurde jetzt auf komplette Rückzahlung plus Zinsen entschieden. Gesamtschuldnerisch wurden die Securenta AG und der selbständige Vermittler in die Pflicht genommen .
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Im Rechtsstreit gegen die Versatel West-Deutschland GmbH & CO.KG haben Wegmann, Canpalat und Brinkmann die Klage gegen ihren Mandanten abweisen können. |
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Göttinger Gruppe / Securenta |
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In einer Schadensersatzklage gegen die Göttinger Gruppe, die Securenta AG und einen Vermittler erreichte die Anwaltgemeinschaft Wegmann, Canpalat und Brinkmann jetzt die komplette Rückzahlung einer Beteiligung inlusive Zinsen. |
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Das HaustürWG (Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften u.ä. Geschäften) ist nunmehr im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und dient dem Verbraucherschutz gegen die mit dem sogenannten Direktvertrieb verbundenen Gefahren.
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Das LG Dortmund verurteilte die Firma Köllner zur Rückzahlung von Darlehnszahlungen in Höhe von 12.901,00 EUR gegen die Übertragung von Rechten und Pflichten an einer Mietwohnung, die ein Mandat von Wegmann, Canpalat und Brinkmann im Jahr 2000 durch Vermittlung der Firma Köllner erworben hatte. Schon schnell zeichnete sich ab, daß das Anlageobjekt erforderliche Zins- und Tilgungsleistungen nicht erwirtschaftete, sondern über den sogenannten Mietpool der Besitzergemeinschaft höhere Zahlungen notwendig machte.
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Um zur Sicherung abgetretene Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung ging es in einem Verfahren gegen die BHW Bank. Neben der Rückabtretung erreichten Wegmann, Canpalat und Brinkmann auch noch in Rückabwicklung eines Darlehens die Zahlung von 4753 Euro gegen Abtretung aus Ansprüchen aus einer Beteiligung an der VKS Bonneville Immobiliensparen Frank Nolten 95.1 KG. Das Dortmunder Landgericht stellte fest, dass wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung zwischen Kläger und Beklagtem in vorliegender Form kein wirksamer Darlehensvertrag besteht und der Kläger neben dem Anspruch auf Rückerstattung auch von der Pflicht befreit ist, weitere Zins- und Tilgungsleistungen zu entrichten. |
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Als typisches "Haustürgeschäft" entlarvte die Anwaltgemeinschaft Wegmann, Canpalat und Brinkmann den Abschluss eines Darlehensgeschäftes mit der BHW Bank AG zur Finanzierung einer Beteiligung am Dreiländerfonds "Dreiländerbeteiligung - Objekt DLF 94/17 Walter Fink KG" - vermittelt Mitte der 90er Jahre durch die "AWD Gesellschaft", Hannover. |
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Reithinger muss zurück zahlen |
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Das LG Arnsberg hat der Klage eines Fondsanlegers gegen die Privatbank Reithinger stattgegeben (8 O 213/05). Die Rechtsanwaltsgemeinschaft Wegmann, Canpalat und Brinkmann konnte erreichen, daß die Bank zur Rückzahlung von 26.511,00 EUR zzgl. der Zinsen verurteilt wurde. Zudem muß die sicherungshalber abgetretene Lebensversicherung an den Fondsanleger wieder zurückübertragen werden. Bei dem Fondsanteile handelte es sich um Anteile der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilien Holding-BBVI. |
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LENZ / EURO-GRUPPE pleite: Nicht noch mehr Geld verlieren |
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Die Würzburger EURO-GRUPPE und die dazugehörigen Firmen wie LENZ, IBEKA oder GOJ haben Insolvenz angemeldet. Prompt werden die LENZ / EURO-GRUPPE-Geschädigten jetzt von mehreren Seiten aufgefordert, vermeintlichen Schutzgemeinschaften und Interessengruppen beizutreten. Wegmann, Canpalat & Brinkmann warnen, noch einmal gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen und in Panik zu verfallen.
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Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften |
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Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 28.April 2006 dem Prozesskostenhilfeantrag im Verfahren 31 W 154/05 statt gegeben. Hintergrund ist die Klage eines allein erziehenden Familienvaters aus Lünen, der 1997 von seinem Versicherungsvertreter eine "außerordentlich günstige Anlagemöglichkeit" angeboten bekam.
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