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Sparkasse muss AGB ändern |
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Als großen Erfolg für den Verbraucherschutz wertet Rechtsanwalt Brinkmann aus Dortmund das für die Verbraucherzentrale NRW gegen die Sparkasse Dortmund erstrittene Urteil. Das OLG Hamm hat auf die Berufung das Urteil des LG Dortmund abgeändert und die Sparkasse aufgefordert, ihre “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” wie vom Kläger gefordert zu ändern. Im Kontakt zu Privatkunden hatte die Bank z.B. für die Bearbeitung von Überziehungen 3 Euro berechnet. Diese Klausel muss nun aus den AGB verschwinden. |
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