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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

GE Moneybank: Kündigung nicht nachgewiesen PDF Drucken E-Mail
Die Klage der GE Moneybank gegen eine Mandantin von Wegmann, Canpalat und Brinkmann wurde wegen Sittenwidrigkeit vor dem Dortmunder Amtsgericht abgewiesen.
Der Ehemann der Beklagten hatte ein Girokonto bis zur Kündigung des Vertrages durch die Klägerin um 3701,50 Euro überzogen. Vor Gericht wurde jetzt von der Verteidigung die Wirksamkeit der Kündigung erfolgreich in Frage gestellt, denn diese war ausschließlich dem Ehemann der Beklagten zugegangen. Die Beklagte, so sahen es auch die Dortmunder Richter, ist nicht zum Ausgleich der bestehenden Forderungen verpflichtet. Einen Hinweis wollte man sich in der Urteilsbegründung nicht verkneifen: "Die Klägerin hatte es in der Hand, durch ein Einschreiben mit Rückschein den Nachweis des Zugangs des Kündigungsschreibens sicher zu stellen."