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Die GE Money Bank klagt vergeblich |
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Im Klageverfahren der GE Money Bank GmbH haben Wegmann, Canpalat und Brinkmann ihre Mandantin erfolgreich vertreten.Die Bank hatte den Ausgleich offener Forderungen aus einem Kreditvertrag gefordert, den der türkische Ehemann der Beklagten im Jahr 2002 bei der "All-Bank" abgeschlossen hatte.
Im Juni 2004 wurde der Vertrag, nachdem insgesamt nur 300 Euro zurückgeführt wurden, gegenüber dem Ehemann der Beklagten aufgekündigt und angeblich auch gegenüber dessen Ehefrau. Daraus schloss die GE Money Bank als Rechtsnachfolgerin der All-Bank darauf, dass die Ehefrau als Gesamtschuldnerin für die Rückzahlung der verbleibenden 3401 Euro nebst Zinsen verantwortlich sei. Wegmann, Canpalat und Brinkmann beantragten, die Klage wegen Sittenwidrigkeit abzuweisen. Das Dortmunder Amtsgericht wies die Klage ab, da es nicht ausreiche, die Kündigung dem Ehemann zu überreichen und davon auszugehen, dass dieser das Schriftstück an seine Gattin weiter reicht. Eine wirksame Kündigung hätte ein Schreiben an die Beklagte beinhalten müssen -idealer Weise mit Übergabe und Rückschein. Die klagende Bank konnte demnach die Zustellung an die Beklagte nicht nachweisen, daher ist die beklagte Ehefrau nicht gesamtschuldnerisch in die Verantwortung zu nehmen. |