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| Citybank-Forderung sittenwidrig |
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Auch die Citybank lag grundsätzlich falsch in ihrer Einschätzung, als sie die Mandantin von Wegman, Canpalat und Brinkmann in ihrer Eigenschaft als "Mithaftende Darlehnsnehmerin" in Anspruch nehmen wollte. Vor dem Landgericht Dortmund wurde die Klage abgewiesen. Der Kreditvertrag war 2000 mit dem Ehemann der Beklagten als "1. Kreditkontoinhaber" über 51.712 Mark und einer Laufzeit von 35 Monaten abgeschlossen und nur etwa ein Jahr bedient worden. Das Darlehen diente teils der Tilgung von Altschulden des Ehemannes. Im August 2001 habe man die Beklagte erstmals als "2. Kreditkontoinhaber" an die vermeintliche Darlehnsverpflichtung erinnert. In der mündlichen Verhandung im Juni 2003 wurde entgenen der Ankündigung des Klägers kein Antrag gestellt. Die Vertretung der Beklagten beantragte erfolgreich die Abweisung der Klage durch Versäumnisurteil. Der Einspruch gegen das Versäumnisurteil wurde abschließend in Dortmund verhandelt.
Die Beklagte führte aus, erst 1990 im Rahmen der Familienzusammenführung aus der Türkei nach Deutschland gekommen zu sein. Der deutschen Sprache ist sie nicht mächtig. Während ihr Mann einen teuren Lebenswandel führte, arbeitete sie als Putzhilfe und kümmerte sich intensiv um das taubstumme Kind. Ihre Unterschrift unter dem Dokument war vom Ehemann mit moralischem Druck eingefordert worden, bis heute wisse sie nicht, wozu das Geld verwendet wurde.Ihre Mitverpflichtung empfindet die türkische Frau als sittenwidrig. Gründe für die Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils: Die Kammer wertete die Mitverpflichtung unter Berücksichtigung der Umstände als sittenwidrig. Die Beklagte habe nicht einmal die Zinslast aus dem pfändbaren Teil ihres Einkommens decken können. In die Mithaftung sei sie nur aufgrund emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner geraten. Schon bei der Unterschrift war klar, dass sie die Verpflichtung nicht erfüllen konnte. Dies konnte die Beklagte anhand ihrer Einkommensnachweise belegen, für alles andere führten die Richter "Allgemeine Lebenserfahrung" als Hilfe bei der Entscheidungsfindung zu Gunsten der Beklagten an. |



