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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.
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Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 28.April 2006 dem Prozesskostenhilfeantrag im Verfahren 31 W 154/05 statt gegeben. Hintergrund ist die Klage eines allein erziehenden Familienvaters aus Lünen, der 1997 von seinem Versicherungsvertreter eine "außerordentlich günstige Anlagemöglichkeit" angeboten bekam. Die Anlage entwickelte sich negativ - von Gewinn kann keine Rede sein. Was bleibt, sind Schulden und die Frage, ob hier ein Widerrufsrecht gemäß § 312 BGB vorliegt. Diese Frage wird nun das Landgericht Dortmund klären müssen. Fragen Zur Sache beantwortet Frau Rechtsanwältin Zuhal Canpalat |



