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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften PDF Drucken E-Mail

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 28.April 2006 dem Prozesskostenhilfeantrag im Verfahren 31 W 154/05 statt gegeben. Hintergrund ist die Klage eines allein erziehenden Familienvaters aus Lünen, der 1997 von seinem Versicherungsvertreter eine "außerordentlich günstige Anlagemöglichkeit" angeboten bekam.

Ohne die gewünscht zu haben, wurde der Mann in seiner privatwohnung aufgesucht. Er erhielt neben dem Anlageangebot auch gleich ein Finanzierungsangebot, mit dem die Anlage finanziert werden sollte. Fragen zu Risiken des Geschäfts wurden nicht erörtert. Im Gegenteil wurde die Alage so dargestellt, dass man damit innerhalb kürzester Zeit aus 30.000 DM mehr als 100.000 DM erwirtschaften könnte. Es handelte sich um Geschäftsanteile  eines ostdeutschen Immobilienfonds.

Die Anlage entwickelte sich negativ - von Gewinn kann keine Rede sein. Was bleibt, sind Schulden und die Frage, ob hier ein Widerrufsrecht gemäß § 312 BGB vorliegt. Diese Frage wird nun das Landgericht Dortmund klären müssen.

Fragen Zur Sache beantwortet Frau Rechtsanwältin Zuhal Canpalat