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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

Rückabwicklung gegen RWB möglich PDF Drucken E-Mail
Viele Anleger zeichneten RWB-Anlagen, weil sie dahingehend beraten wurden, dass sie sich als sichere Altersvorsorge eignen. Die meisten Anleger wurden weder darüber aufgeklärt, dass sie sich unternehmerisch beteiligen und damit ein Teil- bzw. Totalverlustrisiko besteht. Noch wurden ihnen die Risiken des "Blind Pool-Systems" sowie das Risiko der Fungibilität erläutert.
Die Dortmunder Rechtsanwältin Zuhal Canpalat, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät zur Überprüfung von Rückabwicklungsansprüchen. "Es bestehen nicht nur Schadensersatzansprüche aus Falschberatung. Auch eine Rückabwicklung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist möglich. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Betroffene sollten in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen, bevor sie noch mehr Geld verlieren", so die Fachanwältin.