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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

Reithinger muss zurück zahlen PDF Drucken E-Mail
Das LG Arnsberg hat der Klage eines Fondsanlegers gegen die Privatbank Reithinger stattgegeben (8 O 213/05). Die Rechtsanwaltsgemeinschaft Wegmann, Canpalat und Brinkmann konnte erreichen, daß die Bank zur Rückzahlung von 26.511,00 EUR zzgl. der Zinsen verurteilt wurde. Zudem muß die sicherungshalber abgetretene Lebensversicherung an den Fondsanleger wieder zurückübertragen werden. Bei dem Fondsanteile handelte es sich um Anteile der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilien Holding-BBVI.
 
Das Gericht legt eine Haustürsituation für die Kreditanbahnung im Jahr 1997 zugrunde und geht dabei von einer unwirksamen Widerrufsbelehrung aus. Damit konnte der Kreditvertrag auch noch im Jahre 2005 widerrufen werden.
 
Die Rechtsvorgängerin der Privatbank Reithinger hatte dem Anleger ein Darlehn gewährt, das die Finanzierung einer Fondsbeteiligung decken sollte. Als Sicherheit diente die Abtretung einer Risikolebensversicherung. Innerhalb von 7 Jahren zahlte der Anleger 40.000,00 EUR ab und erhielt lediglich Ausschüttungen aus der Fondsbeteiligung in Höhe von 14.230,00 EUR.
 
Im September 2005 widerrief der Anleger über Rechtsanwälte Wegmann, Canpalat und Brinkmann die Erklärung zum Darlehnsvertrag und forderte die Bank auf, die eingebrachten Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt 26.511,00 EUR zurückzuzahlen. Im Gegenzug sollte die Abtretung der Fondsanteile bei der DBVI erfolgen. Der Widerruf basiert auf dem Haustürwiderrufsgesetz. Das LG Arnsberg hielt die Forderung für rechtens.
 
Kontaktaufnahme und Abwicklung der Kreditvermittlung seien, so die Richter, in einer Haustürsituation erfolgt. Geleistete Zahlungen könnten daher gegen Abtretung der Fondsanteile wieder zurückgefordert werden.
 
Die Privatbank Reithinger ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 02.08.06 geschlossen worden. Die Privatbank Reithinger hat somit keine Erlaubnis mehr zum Betreiben von Bankgeschäften. Rechtsanwälte Wegmann, Canpalt und Brinkmann empfehlen, ohne Rechtsrat keine weiteren Zahlungen mehr vorzunehmen.