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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.
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Das LG Dortmund verurteilte die Firma Köllner zur Rückzahlung von Darlehnszahlungen in Höhe von 12.901,00 EUR gegen die Übertragung von Rechten und Pflichten an einer Mietwohnung, die ein Mandat von Wegmann, Canpalat und Brinkmann im Jahr 2000 durch Vermittlung der Firma Köllner erworben hatte. Schon schnell zeichnete sich ab, daß das Anlageobjekt erforderliche Zins- und Tilgungsleistungen nicht erwirtschaftete, sondern über den sogenannten Mietpool der Besitzergemeinschaft höhere Zahlungen notwendig machte. Zahlungen an den Mietpool hatte der Vermittler überhaupt nicht in seine monatliche Kostenbelastungskalkulation eingerechnet. Überhaupt war die monatliche Belastung des Verbrauchers viel höher als errechnet. Es war aus diesem Grund eine Frage der Zeit, daß der Verbraucher die Kredite nicht ordnungsgemäß bedienen konnte. Diese unseriöse und zudem falsche Kalkulation war der Ansatzpunkt für die Haftung der Firma Köllner. Dies sah das LG Dortmund ebenso und verurteilte die Firma Köllner zur Zahlung des Schadenersatzes. Im Gegenzug muß der Verbraucher die Wohnung rückübereignen. Er wird von seinen Darlehnsverpflichtungen frei, da die Firma Köllner auch den noch ausstehenden Darlehnsbetrag an die Bank ausgleichen muß. Der Verbraucher muß von seinen bisherigen Zins- und Tilgungsleistungen an die Bank sich lediglich die Mietausschüttungen anrechnen lassen. |



