Anlegerschutz wird in unserer Anwaltsgemeinschaft von Frau Rechtsanwältin Zuhal Canpalat bearbeitet.
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In einem Verfahren gegen die DHI Immobilien GbR hat die Dortmunder Rechtsanwältin Zuhal Wegmann ein anlegerfreundliches Urteil vor dem Dortmunder Landgericht erstritten. Der klagende Anleger kann sich über eine komplette Rückabwicklung seiner Immobilienanlage freuen, zudem wird er von allen Verbindlichkeiten der GMAC-RFC Bank GmbH freigestellt und muss die noch offen stehende Darlehenssumme in Höhe von 220.000 Euro nicht zurückzahlen. Geleistete Zahlungen in Höhe von rund 32.000 Euro müssen zurück erstattet werden. |
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Schiffsfonds: Lange Laufzeiten für Senioren |
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Alles andere als ruhige Zeiten für die Commerzbank und die mit Commerzbank-Anlageberatung befassten Anwälte. Zuhal Wegmann (Dortmund), die als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht insgesamt zwei Mal Gesprächspartner in "stern TV" war, kann das nur unterstreichen: "Die Reaktionen von Anlegern waren überwältigend und machten deutlich, dass eine unzureichende Beratung kein Einzelfall ist". |
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Goldanleger erhält sein Geld zurück |
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Mit einem interessanten Urteil vom 24.03.2011 wurde die KB Edelmetall GmbH vom Amtsgericht Wetter zur Rückzahlung aller vom Anleger gezahlter Beträge verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig und wurde von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch, Dortmund, erstritten. Rechtsanwältin Zuhal Canpalat nimmt seit dem "neuen" Gold- und Edelmetallboom eine kritische Stellung zu dieser Form der Kapitalvermehrung ein und bezweifellt, dass "Gold und Silber" wirklich empfehlenswerte Geldanlagen sind. |
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ALAG erleidet Schlappe vor OLG Hamm |
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Das OLG Hamm hat in seiner Sitzung vom 09.02.2011 die Widerrufsbelehrung der ALAG für nicht ordnungsgemäß befunden und der Berufung der ALAG gegen das von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch für einen Anleger erstrittene obsiegende Urteil des LG Hagen vom 07.06.2010 keine Erfolgsaussicht bescheinigt. |
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LG Essen verurteilt TARGOBANK |
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Und wieder ein Urteil, das Lehman-Opfer und Kunden der TARGOBANK freuen dürfte. Das Landgericht Essen hat die TARGOBANK mit Urteil vom 17.11.2010 in einem von der Dortmunder Anwaltskanzlei Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch erstritten Urteil verpflichtet, an eine Anlegerin 5100 Euro plus Zinsen gegen die Rückübertragung von Lehmann-Zertifikaten zurück zu erstatten. |
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