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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.
| Göttinger Gruppe / Securenta |
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In einer Schadensersatzklage gegen die Göttinger Gruppe, die Securenta AG und einen Vermittler erreichte die Anwaltgemeinschaft Wegmann, Canpalat und Brinkmann jetzt die komplette Rückzahlung einer Beteiligung inlusive Zinsen. Ihr Mandant hatte sich 1997 mit mehreren Zeichnungsscheinen an der heute verschmolzenen Gesellschaft beteiligt und insgesamt 13.098 Euro eingezahlt. 2004 erklärte der Kläger die fristlose Kündigung, forderte die Einlage zurück. Begründung: Arglistige Täuschung.Man habe ihn bei Vertragsabschluss nicht über mögliche Risiken der Beteiligung aufgeklärt und ihn im Glauben gelassen, diese Art von Beteiligung sei eine sichere Renten-Investition. Es sei nie von "Totalverlust" oder "Nachschusspflicht" die Rede gewesen, vielmehr habe ihm der Vermittler glaubhaft deutlich gemacht, die Anlage habe die Qualität eines Sparbuches, allerdings mit deutlich höherer Rendite. Bei ordnungsgemäßer Aufklärung -so der Kläger, hätte er die Beteiligung niemals abgeschlossen. Das Landgericht Göttingen entsprach der Klage weitestgehend und bezweifelte insbesondere de Glaubwürdigkeit der Zeugin nicht. Interessant in der Urteilsbegründung ist die Tatsache, dass die Richter erstmals einer Folgegesellschaft die fehlerhafte Aufklärung durch Ihren Vorgänger nicht anlastet sondern allein die Ursprungsgesellschaft bzw. den Rechtsnachfolger dieser für die Rückzahlung in die Pflicht nimmt. Da keine außergewöhnlichen Steueranteile erreicht wurden, musste der Kläger diese auch nicht in Abzug bringen. Ein Mitverschulden seitens des Klägers wurde nicht gesehen, der Vermittler haftet gesamtschuldnerisch. |




