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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.
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| Futura-Finanz: Schadensersatz nach 6 Jahren |
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Auch gut sechs Jahre nach Vertragsabschluss können schlecht oder falsch beratene Anleger noch ihr Recht durchsetzen und neben dem Ausstieg aus einer unrentablen Anlage auch noch auf Schadensersatz pochen. In zwei von Wegmann, Canpalt und Brinkmann angestrengten Verfahren vor dem Dortmunder Landgericht kam es jetzt zu wichtigen Vergleichen. Zwei Anleger hatten – vermittelt durch Futura-Finanz - schon 2001 eine Gesellschaftsbeteiligung bei der damaligen Frankonia AG gezeichnet, ohne richtig über die Risiken dieser Anlageform aufgeklärt worden zu sein. Futura-Finanz und der Frankonia Nachfolger Deltoton erklärten sich bereit, unsere Klienten bei Erstattung von 45 % der Einlage aus den Verträgen zu entlassen und sie von weiteren Verbindlichkeiten zu befreien. Auf ein Urteil wollten es Deltoton und Futura-Finanz dabei nicht ankommen lassen. Wegmann, Canpalat & Brinkmann hatten unter anderem ausgeführt, dass eine fehlende Risikoberatung erst zum Vertragsabschluss geführt hätte und auch die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. |



