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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.
| BHW-Bank & AWD |
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Als typisches "Haustürgeschäft" entlarvte die Anwaltgemeinschaft Wegmann, Canpalat und Brinkmann den Abschluss eines Darlehensgeschäftes mit der BHW Bank AG zur Finanzierung einer Beteiligung am Dreiländerfonds "Dreiländerbeteiligung - Objekt DLF 94/17 Walter Fink KG" - vermittelt Mitte der 90er Jahre durch die "AWD Gesellschaft", Hannover.
Dadurch und als Folge des Widerrufes erkannte das Paderborner Landgericht im September 2005 für Recht, dass kein wirksamer Darlehensvertrag besteht und die komplett eingezahlte Summe an den Anleger gegen Übertragung der Fonds-Beteiligung an der BHW-Bank zurückgezahlt werden muss. Dieser Darlehensvertrag wurde 2004 vom Kläger gekündigt, parallel wurde dabei die komplette Fonds-Beteiligung angeboten. Der Kläger hatte bis dahin an Zins- und Tilgung einen Betrag in Höhe von rund 16.000,00 EUR geleistet, abzüglich seiner Ausschüttung in Höhe von 8.471,59 EUR. Das Gericht stellte eine "klassische Haustürsituation" fest, die vom AWD-Vermittler geschaffen und der Bank entgegen gehalten werden könne. Das Gericht erachtete die Klage als zulässig und im Umfang als begründet. Das HaustürWG nach alter Fassung sei anwendbar. Entsprechend wurde zugunsten des Klägers auf Rückzahlung der Darlehenszahlungen gegen Übertragung der Fonds-Anteile an die Bank entschieden. |




