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Wir sind aktiv im Anlegerschutz tätig - Frau Zuhal Canpalat ist Vorsitzende des eingetragenen Vereins Anlegerschutzanwälte e.V.

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Willkommen auf der Homepage der Kanzlei Wegmann, Canpalat und Brinkmann

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, den wirtschaftlich und statusrechtlich Schwächeren zu vertreten.

Im Zivilrecht gilt es, den Verbraucher vor diversen Anbietern und wirtschaftlich schlechten Verträgen zu schützen. Gerade die Konfrontation des Verbrauchers mit einem großen Wirtschaftsunternehmen führt häufig dazu, dass der Verbraucher vor einer Auseinandersetzung zurück schreckt und sich in sein Schicksal fügt - oft mit hohem und Existenz bedrohenden Verlusten.

Dem wollen Wegmann, Canpalat und Brinkmann entgegen wirken und kämpfen in diesen und anderen Rechtsgebieten für mehr Gerechtigkeit.

 

Aktuelle Themen
 
ALAG unterliegt erstmalig PDF Drucken E-Mail
Das Landgericht Hagen verurteilte mit Hilfe der Dortmunder Anwaltskanzlei Wegmann, Canpalat und Brinkmann die ALAG jetzt zur kompletten Rückabwicklung der Einlage inkl. Rückerstattung der bislang gezahlten Beiträge. Das Anlage-Opfer war bereits 2004 beraten worden und war im treuen Glauben an eine sichere Altersversorgung auf das Angebot seines Freundes eingegangen. Über mögliche Risiken war er niemals aufgeklärt worden, auch die Ziele der Anlage waren ihm alles andere als korrekt vermittelt worden.
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Excalibur unterliegt erneut PDF Drucken E-Mail

Rechtsanwältin Zuhal Canpalat, Fachanwältin für Bank- und Kapitalrecht und Expertin für fondsgebundene Lebensversicherungen sieht in der abgewiesenen Klage gegen die Excalibur Tatarelis & Partner KG als Vermittler für Versicherungen von Atlanticlux einen großen Erfolg für die Rechte schlecht bzw. falsch beratener Versicherungsnehmer. Im vorliegenden Fall besonders „unterhaltsam“. Der Kläger hatte schon bei Vertragsschluss gegen seine eigenen Geschäftsbedingungen verstoßen und Kundschaft vermittelt, die das Ende der Vertragslaufzeit zumindest theoretisch gar nicht erleben konnten.

 

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Statt Schiffe versenken Geld versenken PDF Drucken E-Mail
Zur Zeit erhalten viele Anleger unliebsame Post von ihren Schiffsfonds. Wegen Liquiditätsproblemen verlangt die Gesellschaft die getätigten Ausschüttungen zurück. Offensichtlich hat es sich bei diesen Ausschüttungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen gehandelt, so dass sie unter dem Vorbehalt der Rückzahlung stattfanden. Es steht sogar zu befürchten, dass einige Anleger Geld nachschiessen müssen.
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Sparkasse muss AGB ändern PDF Drucken E-Mail
Als großen Erfolg für den Verbraucherschutz wertet Rechtsanwalt Brinkmann aus Dortmund das für die Verbraucherzentrale NRW gegen die Sparkasse Dortmund erstrittene Urteil. Das OLG Hamm hat auf die Berufung das Urteil des LG Dortmund abgeändert und die Sparkasse aufgefordert, ihre “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” wie vom Kläger gefordert zu ändern. Im Kontakt zu Privatkunden hatte die Bank z.B. für die Bearbeitung von Überziehungen 3 Euro berechnet. Diese Klausel muss nun aus den AGB verschwinden.
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